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Vortrag von Dr. Kerstin Wolff am 21. Mai 2026 in der Hochschul-, Landes- und Stadtbibliothek

Mai 21 @ 16:00 - 17:00

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dieser Satz aus dem Grundgesetz wirkt heute wie eine Selbstverständlichkeit. Doch die Aufnahme dieser Formulierung als Artikel 3, Absatz 2 ins Grundgesetz war im Jahr 1949 keineswegs ein Selbstläufer. Im Gegenteil: Sie war das Ergebnis intensiver Debatten und beharrlicher politischer Arbeit.

Am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, lädt die Hochschule Fulda zu einem Vortrag von Dr. Kerstin Wolff ein unter dem Titel „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Wie die Gleichberechtigung ins Grundgesetz kam“. Die Mitarbeiterin des AddF – Archiv der deutschen Frauenbewegung – beleuchtet die Entstehungsgeschichte des Gleichberechtigungsartikels und das Ringen um seine Aufnahme ins Grundgesetz.

Im Fokus steht die Kasseler SPD-Politikerin und Anwältin Elisabeth Selbert, die im Parlamentarischen Rat maßgeblich dafür kämpfte, dass die Gleichberechtigung im Verfassungstext verankert wurde. Der Vortrag geht den Fragen nach, woher die Formulierung des Artikel 3, Absatz 2 stammte, warum sie bis heute gesellschaftliche und rechtliche Wirkung entfaltet und ob es sich, wie bisweilen behauptet, um einen Kampf der Frauen gegen die Männer handelte. Kerstin Wolff verbindet Vergangenheit und Gegenwart und liefert so neue Perspektiven auf heutige Fragen rund um Gleichstellung und Verfassungswerte.

Veranstaltungsbeginn ist um 16 Uhr. Ort: Hochschul- Landes- und Stadtbibliothek (Heinrich-von-Bibra-Platz), Lesesaal. Der Eintritt ist frei.

Um Anmeldung wird gebeten unter: https://eveeno.com/178811821

Der Vortrag findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe der Hochschule Fulda zum Ehrentag des Grundgesetzes statt.

Details

  • Datum: Mai 21
  • Zeit:
    16:00 - 17:00